Öffentliche Bekanntmachungen (Kundmachungen) durch das Amt der LandesregierungEs wird darauf hingewiesen, dass nicht sämtliche Kundmachungen der Landesregierung oder des Landeshauptmannes als Behörde zwingend im Internet vorzunehmen sind.Als weitere Kundmachungsformen kommen in Betracht: der Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde oder des Amtes der Landesregierung, die Verlautbarung in der elektronischenSalzburger Landes-Zeitung, eine in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften speziell vorgesehen